{"id":276,"date":"2017-12-22T12:33:29","date_gmt":"2017-12-22T12:33:29","guid":{"rendered":"http:\/\/siward.de\/?p=276"},"modified":"2018-01-09T07:26:46","modified_gmt":"2018-01-09T07:26:46","slug":"19-was-man-in-der-zuegig-gemeinschaft-regeln-muss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/siward.de\/?p=276","title":{"rendered":"19 &#8211; was man in der Gemeinschaft zeitnah regeln muss"},"content":{"rendered":"<p>Der Wohnpark ist nicht realgeteilt. Man erwirbt Anteil an einem Wohneigentum. Das hat Vor- und Nachteile.<\/p>\n<p>Alles Lebensnotwendige ist eigentlich \u00fcber die Hausverwaltung geregelt. M\u00fcllgeb\u00fchren, Geb\u00e4udeversicherung, Haftpflicht etc. sind von Anfang an bezahlt oder vertraglich vorhanden. Man k\u00f6nnte meinen, im Vergleich zu einer vorherigen Mietwohnung \u00e4ndert sich wenig. Das ist leider nicht ganz korrekt.<\/p>\n<p><strong>Herzlichen Gl\u00fcckwunsch, man ist jetzt (Mit-) Eigent\u00fcmer und Eigentum verpflichtet!<\/strong><\/p>\n<p>Zuerst muss ein Beirat f\u00fcr die Eigent\u00fcmergemeinschaft gew\u00e4hlt werden. Er besteht aus drei Personen und ist eine Art Klassensprecher. Vor diesem Ehrenamt muss man sich nicht scheuen. Die Verantwortung ist \u00fcberschaubar. Diese Wahl geschieht bei der ersten Eigent\u00fcmerversammlung. Grunds\u00e4tzlich sollte man an den Versammlungen (einmal im Jahr) teilnehmen. Hier werden grunds\u00e4tzliche Dinge ge\u00e4ndert, besprochen und Beschl\u00fcsse gefasst. Wer nicht teilnimmt weiss sp\u00e4ter nicht Bescheid was besprochen wurde und setzt sich danach wom\u00f6glich in die Nesseln. Ohne Teilnahme an der Eigent\u00fcmerversammlung ist man einfach nicht auf dem Laufenden.<\/p>\n<p><strong>Wer pflegt die Aussenanlagen<\/strong>?<\/p>\n<p>Die Stadt tut es nicht! Ist ja ein Privatgrundst\u00fcck. Strasse fegen, Unkraut j\u00e4ten, Hecke schneiden, M\u00fcllplatz aufr\u00e4umen (weil irgendwer mit der Nutzung von M\u00fclltonnen \u00fcberfordert ist) ist Aufgabe der Gemeinschaft. Man sollte sich davon trennen, den Verursacher immer finden zu k\u00f6nnen. Selbst wenn dies allen klar ist, muss man damit leben, dass manche vielleicht l\u00e4nger brauchen, sich in der Gemeinschaft wohlzuf\u00fchlen und einzugliedern. Es gibt die M\u00f6glichkeit \u00fcber Besentage oder Rollpl\u00e4ne daf\u00fcr zu sorgen, dass die Gemeinschaftsfl\u00e4chen nicht verkommen. Bis sich alles gefunden hat, dauert es. Dauerhaft gepflegt bleibt es nur, wenn es alle wollen und die, die nicht aktiv mitwirken, zumindest nicht durch Kaugummis und Kippen f\u00fcr zus\u00e4tzliche Arbeit sorgen. Es gibt nat\u00fcrlich auch die M\u00f6glichkeit, einen Hausmeisterdienst zu beauftragen, der kostet allerdings Geld, ebenso ein Gartenbauer f\u00fcr die Gr\u00fcnpflege.<\/p>\n<p>Eine weitere M\u00f6glichkeit ist, einen Miteigent\u00fcmer als Hausmeister zu entlohnen. Sofern dieser im Grundbuch als Miteigent\u00fcmer steht, w\u00e4re dies sogar sozialversicherungsfrei, da der Eigent\u00fcmer den rechtlichen Unternehmerbegriff erf\u00fcllt (es ist also keine Meldung bei der Minijob Zentrale notwendig). Es bietet sich dann aber eine freiwillige Unfallversicherung bei der VBG (als Tr\u00e4ger der gesetzlichen Unfallversicherung) an. Ist nicht teuer, und der &#8222;Hausmeister&#8220; kann dann sogar bei der VBG kostenlos zum Seminar f\u00fcr Hausmeister (Anreise, Vollpension und Seminar zahlt die VBG (Par. 23 SGB VII)). Vorhersehbares Problem ist hier evtl., das der neue Hausmeister u.U. andere Auffassungen von seiner T\u00e4tigkeit hat, als andere Eigent\u00fcmer. Hier gilt es Leistungsumfang und Zeitumfang der Aufgabe vorher festzulegen. Sonst gibt es Frust und Streit.<\/p>\n<p>Bei uns sind die Gemeinschaftsfl\u00e4chen (Garagenhof, Stellpl\u00e4tze, aber auch\u00a0Regenrinnen der H\u00e4user) an Rigolen angeschlossen. Dort sammelt sich das Wasser und versickert. Nur bei Starkregenereignissen w\u00fcrden die Rigolen in die \u00f6ffentliche Kanalisation &#8222;\u00fcberlaufen&#8220;.<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich ist das nicht schlecht, da hierdurch das \u00f6ffentliche Abwassernetz entlastet wird.\u00a0Das hat aber den\u00a0Nebeneffekt, dass alles, was in die Gullis gekippt oder geschmissen wird, der Gemeinschaft erhalten bleibt. Kippen, Splitt, Unrat landet nicht im st\u00e4dtischen Abwasserkanal, sondern wird in die Rigole gesp\u00fclt. Diese muss dann irgendwann saubergemacht werden. Ebenso sammelt sich alles Laub, was \u00fcber die Dachrinnen in die Fallrohre gelangt, in den Rigolen. Hier macht es Sinn, die Fangk\u00f6rbe in den Gullis auf den Gemeinschaftsfl\u00e4chen regelm\u00e4\u00dfig zu leeren, dort generell keine Abf\u00e4lle (z.B. Kippen oder Laub) hineinzukehren und die Dachrinnen mit Laubgittern zu sch\u00fctzen. Um keine Mi\u00dfverst\u00e4ndnisse aufkommen zu lassen, die Rigolen m\u00fcssen sp\u00e4ter sowieso immer mal wieder alle paar Jahre gereinigt werden. Wenn man hier aber nicht aufpasst, wird es im schlimmsten Fall eine sehr regelm\u00e4\u00dfige Aktion, die auf Kosten der Gemeinschaft durchgef\u00fchrt werden muss.<\/p>\n<p><strong>Wer macht den Winterdienst<\/strong>?<\/p>\n<p>Die Stadt r\u00e4umt auf Privatgrundst\u00fccken nicht. Wenn es schneit, muss in den meisten St\u00e4dten morgens trotzdem ger\u00e4umt sein. Dazu gibt es meist Satzungen, in Dortmund muss Werktags bis 7 Uhr ger\u00e4umt sein, sonntags bis 8 Uhr. Das gilt f\u00fcr den kommunalen Gehweg vor dem Gemeinschaftsgrundst\u00fcck und die Wege auf dem Gemeinschaftsgrundst\u00fcck. St\u00fcrzt jemand und verletzt sich, kann die Gemeinschaft sonst (gesamtschuldnerisch) haftbar sein. Insbesondere, wenn die Haftpflicht wegen grober Fahrl\u00e4ssigkeit (kein Winterdienst organisiert) die Haftung ablehnt oder in Regress geht. Es gelten hier die Regeln der Haftung gegen\u00fcber Dritten gem\u00e4\u00df BGB. Man kann einen Winterdienst beauftragen und diesen pauschal oder nach Aufwand verg\u00fcten.<\/p>\n<p>Es geht auch mit Rollplan, wobei dies in schneereichen Regionen eher nicht gut ist, denn der Rollplan muss zuverl\u00e4ssig klappen und das tut er nunmal vorhersehbar bei nicht allen. In schneearmen Regionen ist der Rollplan einen Versuch wert. Bei uns klappt es einigerma\u00dfen gut, weil auf manche mehr Verlass ist, und diese dann bei Bedarf einspringen.<\/p>\n<p>Schneer\u00e4umen kann \u00fcbrigens echte Arbeit bedeuten, da teilweise die Drainagepflaster kein Salz vertragen. Bei uns ist Salz nur auf der \u00f6ffentlichen Strasse und dem st\u00e4dtischen Gehweg m\u00f6glich. Der Rest muss freigeschaufelt werden und mit Splitt abgestreut werden.<\/p>\n<p><strong>M\u00fcllvolumen<\/strong><\/p>\n<p>Es lohnt, die M\u00fcllmenge zu beobachten. Wenn alle es wollen und gut trennen, sind weniger M\u00fclltonnen m\u00f6glich. Das spart richtig Geld, da sind schnell 100 &#8211; 200\u20ac im Jahr pro Haus zu sparen! Aber das m\u00fcssen alle wollen, bei uns war es bisher (nach 12 Monaten) noch nicht m\u00f6glich das M\u00fcllvolumen zu verringern. Mal sehen, was nach der ersten Jahresabrechnung m\u00f6glich ist, wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen. Sorgloser Umgang mit dem M\u00fcll ist halt teuer, allerdings besser man hat grosse M\u00fclltonnen, als sp\u00e4ter verweigerte Abfuhren und teure Sonderleerungen, weil es mit dem Bef\u00fcllen und M\u00fclltrennen nicht klappt. Und eines direkt vorweg, der Beirat ist nicht die M\u00fcllpolizei, schmei\u00dft jemand seinen Gartenstuhl oder seine K\u00fcchenarbeitsplatte in den M\u00fcll, so sollte man das selbst mit dem (vermutlich schuldigen) Nachbarn kl\u00e4ren. Grosse M\u00fcllvolumina sind st\u00fcckweise auch ein netter Luxus, wenn es f\u00fcr alle OK ist und es allen das Geld wert ist, so sollte man da keinen Stress anfangen. Manches reguliert sich auch mit der Zeit. \ud83d\ude42<\/p>\n<p><strong>Biom\u00fclltonnen<\/strong> sind nur f\u00fcr Fortgeschrittene. Das zum Beispiel keine Plastikt\u00fcten (mit Grasschnitt oder sogar Hausm\u00fcll) in die Biotonne geh\u00f6ren, ist einfach nicht f\u00fcr jedermann begreiflich. Daher sollte man Biotonnen fr\u00fchestens bereitstellen, wenn alle eingezogen sind und sich die Lage an der &#8222;M\u00fcllfront&#8220; langsam beruhigt hat. Das beugt viel Unmut vor \ud83d\ude09 sp\u00e4testens, wenn alle ihren Rasen haben, wird es allerdings Zeit f\u00fcr den Biom\u00fcll oder eine andere L\u00f6sung, denn Grasschnitt geh\u00f6rt normal nicht in den Restm\u00fcll. Das kann \u00c4rger bei der Leerung geben. Manche Gemeinden verlangen statt Biom\u00fcll einen Kompost auf dem eigenen Grundst\u00fcck. Da hilft bei der Gemeinde nachzufragen, aber Achtung: wer beim Amt fragt, bekommt Antworten, auch wenn sie einem nicht passen. Und Unwissenheit sch\u00fctzt vor Strafe nicht.<\/p>\n<p><strong>Ich will was umbauen und brauche einen Beschluss.<\/strong><\/p>\n<p>Bauliche \u00c4nderungen bed\u00fcrfen in einer Eigent\u00fcmergemeinschaft eines Beschlusses. Die Spielregeln stehen im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) und in der Teilungserkl\u00e4rung. In unserer Teilungserkl\u00e4rung steht, man braucht einen einstimmigen Beschluss. D.h. es m\u00fcssen alle ausdr\u00fccklich zustimmen. Eine Enthaltung oder Gegenstimme reicht, damit es nix wird, mit dem Beschluss. Hier w\u00e4re in der Teilungserkl\u00e4rung eine 2\/3 Mehrheit evtl. besser gewesen. Aber so ist es nunmal. Also, immer einen Beschluss beantragen. Entweder auf der Eigent\u00fcmerversammlung (dann muss der Beschlussvorschlag vorher in der Tagesordnung benannt sein) oder als Umlauf-Beschluss (dann geht man von T\u00fcr zu T\u00fcr und bittet um Unterschrift).<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen sehr weitreichend sein und nicht jeder mag voreilig unterschreiben. Daher sollten Beschl\u00fcsse genau formuliert sein und ggf. Zeichnungen oder Produktbeschreibungen beiliegen. Dann weiss jeder, was da unterschrieben wird. Das verhindert sp\u00e4ter Frust und \u00c4rger.<\/p>\n<p>Ich wollte unser virhandenes von der DRH aufgebautes Gartenhaus (was im Aufteilungsplan leider genau eingezeichnet war) um 2m verschieben. Das ging nur mit einem allstimmigen Beschluss. Um keine Fragen offen zu lassen, hatte ich einen Lageplan beigef\u00fcgt.<\/p>\n<p>Was ist, wenn ich eine Terassen\u00fcberdachung machen m\u00f6chte? Eine Markise geht laut Teilungserkl\u00e4rung so. Terassen\u00fcberdachung nicht. Also, Zeichnung wie gross, Angaben zu Material der Pfosten, Farbe der Rahmen, und Material des Daches (Polycarbonat oder Glas) sind hilfreich.\u00a0 Und ich kann empfehlen, auch bei der Stadt zu fragen, ob eine Terassen\u00fcberdachung \u00fcberhaupt zul\u00e4ssig ist. Es kann n\u00e4mlich sein, dass das Grundst\u00fcck schon maximal bebaut ist und weitere Bebauung (selbst wenn sie baugenehmigungsfrei ist) nicht erlaubt ist. So ist das in unserem Wohnpark leider, wie sich herausstellte<\/p>\n<p>Was ist, wenn ich ohne Beschluss eine bauliche \u00c4nderung vornehmen? Dann baut man es im schlimmsten Fall zur\u00fcck. Dar\u00fcber wacht der Hausverwalter, notfalls per Gericht. Das muss ja nicht sein, wenn man vorher freundlich fragt, und die Nachbarn mit einbezieht.<\/p>\n<p>Bauliche \u00c4nderungen w\u00e4ren neben Terrassen\u00fcberdachungen \u00fcbrigens auch Gartenteiche, Pools, Pergolen, Photovoltaikanlagen, Carports, \u00c4nderungen der Fassadenfarbe, dauerhaft aufgestellte Pavillons, zus\u00e4tzliche Dachfenster, Kamine und Schornsteine, etc.pp. Hier lohnt immer, vorher die Hausverwaltung zu fragen. Alles andere bringt nur Frust auf allen Seiten. Sollte Ihnen beim Verkauf eines DRH AG Hauses jemand gesagt haben, auf dem eigenen Grundst\u00fcck k\u00f6nne man sp\u00e4ter machen, was man m\u00f6chte, so muss ich leider sagen: das ist nicht korrekt, evtl. sogar wissentlich falsch dargestellt. Man muss tats\u00e4chlich f\u00fcr viele Dinge Konsens mit den Nachbarn finden. Wir hatten hier mehrere Nachbarn, die im Verkaufsgespr\u00e4ch den Eindruck bekommen hatten, man k\u00f6nne sp\u00e4ter absolut frei mit seinem Haus, seiner Fassade oder seinem Garten verfahren. Die Landung in der Realit\u00e4t des Wohnungseigentumsgesetzes war teils mit \u00c4rger und Frust verbunden und der ein oder andere hadert evtl. auch nach nunmehr 12 Monaten noch mit diesen Einschr\u00e4nkungen. Sieht man es von der anderen Seite, der DRH, so ist durch diese Konstellation ein St\u00fcck weit gew\u00e4hrleistet, dass der Wohnpark relativ lange seinen &#8222;sch\u00f6n gleichm\u00e4\u00dfigen und durchgeplanten&#8220; Charakter beh\u00e4lt. Ich pers\u00f6nlich h\u00e4tte in der Teilungserkl\u00e4rung eine Regelung besser gefunden, dass eine 2\/3 Mehrheit f\u00fcr Beschl\u00fcsse reicht. Leider bekamen auch wir die endg\u00fcltige Teilungserkl\u00e4rung (TE) erst kurz vor dem Notartermin (was nicht un\u00fcblich ist). Die DRH ist bei der Gestaltung der TE auch nicht gespr\u00e4chsbereit (was auch nicht un\u00fcblich ist). Wenn man also kauft, muss man wissen, es ist eine Eigent\u00fcmergemeinschaft mit starren Vorgaben. Je gr\u00f6\u00dfer die Gemeinschaft, es gibt ja DRH-Wohnparks mit \u00fcber 100 H\u00e4usern, um so schwieriger sind Beschl\u00fcsse. Denn es reicht schon eine einzige Enthaltung.<\/p>\n<p>Das WEG erlaubt eigentlich Kompromisse. Z.B. die 2\/3 Mehrheit f\u00fcr Beschl\u00fcsse oder die Bildung von Untergemeinschaften, die DRH sieht das nach meiner Kenntnis aber weiterhin in ihren Vertragswerken nicht vor. Also, schauen sie in die Teilungserkl\u00e4rung ihres Wohnpark vor Vertragsunterzeichnung, sprechen sie sehr genau mit den Verk\u00e4ufern \u00fcber ihre geplanten und gew\u00fcnschten \u00c4nderungen, leben Sie nachher mit ihrer Entscheidung! Machen sie ihren Nachbarn sp\u00e4ter keinen Vorwurf, wenn jemand ihren Wunsch nicht bef\u00fcrwortet, in ihrem Garten eine mexikanischen Sonnentempel zu errichten oder einen Alligatorgraben zu buddeln. Es ist dann so. Ebensowenig hilft nachher das Argument &#8222;wenn du nicht unterschreibst, dann unterschreibe ich auch nie wieder&#8220;. Es hilft bei den o.g. Projekten mehr, die Nachbarn behutsam in ihr Projekt einzubeziehen und von der Liebensw\u00fcrdigkeit von Alligatoren zu \u00fcberzeugen oder f\u00fcr die mexikanischen Hochkulturen zu begeistern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Wohnpark ist nicht realgeteilt. Man erwirbt Anteil an einem Wohneigentum. Das hat Vor- und Nachteile. Alles Lebensnotwendige ist eigentlich \u00fcber die Hausverwaltung geregelt. M\u00fcllgeb\u00fchren, Geb\u00e4udeversicherung, Haftpflicht etc. sind von Anfang an bezahlt oder vertraglich vorhanden. 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