12 Abnahme, Übergabe und Gewährleistung ODER „keine Panik!“

Oh je, soviel Geld für ein Haus ausgegeben, da möchte man keine Fehler bei der Übernahme machen. Aber keine Panik, so schlimm ist es nicht!

Die Deutsche Reihenhaus bietet zum Ende der Bauzeit einen Abnahmetermin. Man sollte den Begriff nicht überbewerten.
Man sollte sich bei diesem Termin, ca. 3-4- Wochen vor der Hausübergabe, offensichtliche oder zumindest leicht erkennbare Fehler bzw. Schönheitsfehler anschauen und dem Bauleiter mitteilen, damit die DRH bis zur Übergabe ihre Handwerker zur Nachbesserung antreiben kann.
Denn was läuft da im Hintergrund eigentlich ab? Die DRH hat das Haus ja nicht mit eigenen Festangestellten gebaut, sondern alles an Vertragspartner vergeben. Diese schulden der DRH ja auch ein mangelfreies Werk. Alle Mängel, die bei der Abnahme gefunden werden, kann die DRH direkt beim Handwerksunternehmen anzeigen und um Nachbesserung „bitten“. Schäden, die nicht zugeordnet werden können, werden instandgesetzt. Für sowas gibt es immer ein Budget. Es gibt kein Haus, was gänzlich ohne Macken gebaut wird.

Im Klartext. Stimmt was mit der Spachtelung nicht, kommt der Putzer halt nochmal zum Nachspachteln – Hat die Fassade eine Macke, kommt der Maler – hakt ein Fenster, so wird es nachgestellt. Hat jemand eine Macke in die Haustür gehauen ohne das man den Übeltäter kennt, so kommt eine Fachfirma und setzt die Macke instand. Also keine Panik, alles was sich jetzt an kleineren Schäden zeigt, kann im Rahmen der Mängelbeseitigung von den ausführenden Firmen noch in Ordnung gebracht werden.

Dann kommt die Übergabe. Hier lohnt es strikt nach Schema vorzugehen und jeden Raum und alle Bauteile für sich zu prüfen. Aber bitte nicht übertreiben, alle wollen irgendwann nach Hause, auch der Bauleiter. Wichtig sind augenscheinliche Mängel und Schäden, die man sonst im Zweifel später auch selbst verursacht haben könnte. Da will man ja später nicht drüber diskutieren müssen.
Also oberflächliche Schäden an Türen, Fenstern, Scheiben, Treppenstufen, gefliesten Oberflächen, Außenputz, Terrassenbelägen und Pflasterflächen etc.
Also schlicht Dinge, die man später auch selbst beschädigt oder versaut haben könnte.

Die gemeinschaftlichen Außenanlagen werden übrigens von TÜV oder Dekra abgenommen. Da muss man sich nicht drum kümmern.

Mängel am Haus, die nicht so offensichtlich sind, kann man auch später problemlos melden. Theoretisch bis zu 5 Jahre lang, denn so lange geht die Gewährleistung. Damit sind Dinge gemeint, wie falsch angeschlossene Schalter, Undichtigkeiten zur Außenluft, hängende oder hakende Türen, Stufen (die evtl. durch Spannungen im Holz aufreißen), Probleme mit der Hausinstallation, Unebenheiten des Betonbodens. Das alles ist auch nach Wochen und Monaten kein Problem. Wir haben, wie unsere Nachbarn auch, die DRH als sehr kulant erlebt. Da kenne ich von anderen Bauträgern ganz andere Geschichten.

Ebenso kümmert sich die Reihenhaus auch noch nach Monaten, wenn plötzlich etwas undicht wird (z.B. unser Garagendach) oder eine Tür Mucken macht (bei Nachbarn geschehen).

Mich hatten vor dem Kauf Berichte im Internet verunsichert, dass die Wassertemperatur in den Bädern nicht für das Baden oder Duschen ausreicht. Es würde nicht genug „Wärme“ zur Verfügung stehen, wurde berichtet. Das können wir hier im Wohnpark nicht bestätigen! Vielleicht ist es ein Problem, was erkannt und behoben wurden Ich bin der vorletzte Abnehmer im Heizkreislauf. Ich kann nach 24 Monaten sagen, die Wassertemperatur ist zu jeder Tages- und Jahreszeit zwischen kühl, lauwarm, warm, heiss, verdammt heiss und „Oh Gott, meine Haut wird rot und pellt sich“-heiss einstellbar. Das selbst dann, wenn gleichzeitig die Heizkörper im Haus ebenfalls Wärme abrufen.