05 Vertrag und Kauf

Der Wohnpark ist als Eigentümergemeinschaft nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) organisiert. Man kauft quasi eine „Wohnung in Form eines Reihenhauses“. D.h. aber auch, das man im Gegensatz zur einer Realteilung nur ein Sondernutzungsrecht erwirbt. Dieses Sondernutzungsrecht umfasst das eigentliche Haus und den eigenen Garten. Der Rest ist Gemeinschaftseigentum.

Und auch im Sondereigentum kann man nicht tun und lassen was man will. Dies wird in der sog. Teilungserklärung geregelt, welche für alle Miteigentümer (also alle Nachbarn im Wohnpark) bindend ist. Über die Einhaltung wacht der spätere Verwalter. Bauliche Veränderungen bedürfen später einer allstimmigen Zustimmung aller Nachbarn.
D.h., man kann ohne schriftliche ausdrückliche Zustimmung aller anderen Nachbarn im Wohnpark nichts baulich verändern. Dazu gehört auch, das Aufstellen von Pergolen, Terrassenüberdachungen, Einbau eines Kamines ins Haus, Montage einer Photovoltaikanlage, etc. Selbst ein Partyzelt könnte man nicht dauerhaft aufstellen, wenn nicht vorher alle zugestimmt haben. Auch das grundsätzliche äußere Erscheinungsbild ist vorgegeben: Man kann die Farbe des Hauses nicht einfach ändern, es sind z.B. bei nur 1m hohe anthrazitfarbene Stabmattenzäune erlaubt, usw. Das alles steht u.a. in der Teilungserklärung. Und um es nochmal deutlich zu sagen: in unserer Teilungserklärung steht allstimmig, d.h., es reicht nicht die einfache oder qualifizierte Mehrheit (wie in manch anderer Eigentümergemeinschaft), es müssen tatsächlich alle ausdrücklich zustimmen.

Der Vorteil liegt auf der Hand, man muss sich in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) um wenig Juristisches kümmern. Die Gebühren, Versicherungen etc. werden von der Hausverwaltung geregelt. Man erhält eine jährliche Abrechnung der Nebenkosten. Auch gemeinschaftliche Instandhaltungen muss man später nicht alleine Stemmen. Das verteilt sich später auf alle Miteigentümer, z.B. wenn es in ferner Zukunft Reparaturen an Kanal, Leitungen oder der Heizungsverrohrung auf dem Gelände gibt.
Ebenso kann man davon ausgehen, dass die Anlage in ihrem Zustand und Aussehen lange toll erhalten wird, da alles geregelt ist und keiner einfach machen kann, was er will.

Aus meiner Sicht bietet die DRH die optimale Immobilie für Einsteiger und junge Familien.  

Wer diese Uniformität mag, der ist hier richtig. Wer meint, er könne später frei handeln und muss sich nicht in die Gemeinschaft einfügen, der sollte definitiv nicht kaufen! Auch wichtig zu wissen, für die Gemeinschaftsflächen (Wege, Hecken, etc.) sind alle Eigentümer gemeinschaftlich verantwortlich. Da kommt keiner von der Stadt und macht sauber. Nach der Übergabe der Häuser muss man sich auf der ersten Eigentümerversammlung auf einen Plan einigen, wie die Gemeinschaftsflächen und allg. Pflichten erledigt werden.
(Nachtrag: Wir haben im Wohnpark eine Schneeräumkarte, sodass jedes Haus mal dran ist mit Schneeräumen, was im Dortmunder Winter aber sehr überschaubar ist. 2016/17 kamen nichtmals alle dran). Für die allg. Sauberkeit  gibt es einen Besentag im Monat, wo der Wohnpark in Bereiche eingeteilt ist, welche dann dort fegen, Unkraut zupfen etc.
Auch hier gilt, wer meint, er kann sich da später den Pflichten entziehen, der sollte sich nicht in einen Wohnpark (in der Form einer Eigentümergemeinschaft) einkaufen.

Das alles steht in der Teilungserklärung, welche man sorgfältig lesen sollte! Die Verkäuferin der DRH hat mehrfach deutlich darauf hingewiesen. Man bekommt sie als Muster schon auf Wunsch recht früh von der DRH zugeschickt. Die endgültige Version bekommt man kurz vor dem Notartermin vom Notar.

Die Beurkundung wurde in Köln beim Standard-Notar der Deutschen Reihenhaus gemacht. Es wurden in unserem Fall zwei Termine zusammengefasst, wir lernten also schon mal direkt unsere Nachbarn zur Rechten kennen. Dabei wurde der Kaufvertrag vom Notar für uns und unsere Nachbarn (also das Nachbarhaus) zusammen vorgelesen und danach jeweils unterschrieben. Die Grundschuldbestellung wurde natürlich ohne Nachbarn beurkundet.
Der Notar beurkundet wohl alle Verträge der DRH hier in der Gegend. Dementsprechend routiniert und kernentspannt lief das auch alles ab. Wer schon mal ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat, kennt das Schnell-Vorlese-Prozedere mit anschließender Fragerunde. Gut ist, wenn man sich vorher mit dem Kaufvertrag und der Teilungserklärung befasst hat.

Die Kaufpreisfälligkeit ist recht transparent geregelt. In unserem Fall wurden alle Raten erst am Schluß fällig, da das Grundbuchamt bei der Erstellung der Grundbuches in Verzug war. Resultat: die DRH hat den ganzen Wohnpark quasi vorgestreckt, wir mussten erst am Ende bezahlen, hatten damit auch lange keine Zinsen zu zahlen. Hier muss ich lobend erwähnen, dass anderen Bauträgern bei sowas auch die Luft hätte ausgehen können. Denn ohne Kaufpreisfälligkeiten fehlt manchem Bauträger dann das Geld zum Weiterbauen.
Nicht so die Deutsche Reihenhaus AG, die haben stoisch weitergebaut und den kompletten Wohnpark vorfinanziert, ohne jemals zu schimpfen oder zu tricksen. Ärgerlich, dass die Stadt da so langsam war – gut für uns als Käufer, da wir lange keine Zinsen zahlen mussten –  schlecht für die DRH, da sie alles vorfinanzieren musste. Aber es hat alles trotzdem super geklappt.

Der Sicherungseinbehalt ist mit 5% eher knapp bemessen. Beim Baukonzept der DRH gibt es allerdings nicht soviel Möglichkeit schwere Baumängel zu produzieren, sodass man mit den „nur“ 5% Einbehalt trotzdem ruhig schlafen können sollte.